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CORONA INFORMATION

 

In den FAQs der Bayerischen Staatsregierung wird die derzeitige Situation wie folgt geregelt:

 

Für medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen gelten für die Patienten keine Zugangsbeschränkungen. Dies gilt auch, wenn sie weder geimpft noch genesen sind (im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).

Weiterhin gilt für diese Art von Dienstleistungen:

In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht (FFP2-)Maskenpflicht, außer die Art der Dienstleistung lässt dies nicht zu (z.B. Zahnbehandlung).

ACHTUNG: Regelungen bei regionalem Hotspot-Lockdown:
Für medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie für Friseurleistungen gelten keine Besonderheiten.

Solltest du Erkältungs- bzw Covid 19 Symptome feststellen, richte dich bitte nach den Anweisungen deiner lokalen Gesundheitsbehörde und suche einen Arzt auf.

Das Infektionsschutzgesetz besagt:

"Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 oder in § 34 Absatz 1 Satz 1 genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 7 genannten Krankheitserreger oder einer sonstigen sexuell übertragbaren Krankheit darf nur durch einen Arzt erfolgen."

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